Bestattungsvorsorge

Im Zusammenhang mit der finanziellen Absicherung einer Bestattungsvorsorge achten wir darauf, dass geleistete
Zahlungen möglichst sicher verwahrt werden.

Es gibt grundsätzlich zwei verschiedene Modelle:

1. Die Einzahlung mittels Einmalzahlung bei uns:

Diese Einzahlung nehmen wir in dieser Art grundsätzlich für Sie in Verwahrung. Kein Mensch kann heute ausschließen, eines Tages in ein Pflegeheim zu wechseln. Sie wissen aus den Medien, dass die Kosten für solche Einrichtungen nicht unerheblich sind. Im Regelfall sind private Vermögen dann schnell aufgebraucht. Nach Urteil des OVG Münster (Az: 16 B 2078/03) sind Zahlungen an das Bestattungsinstitut im Rahmen einer Bestattungsvorsorge möglich und können vom Sozialamt nicht zurückgefordert werden. Außerdem verfügen wir über die Möglichkeiten, Ihr Geld absolut sicher und ertragbringend zu verwalten.
Unser Urteil: Sehr sicher

2. Die Sterbegeldversicherung:

Das seit 1883 bestehende Sterbegeld wurde aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen. Seit dem 01.01.2004 erhalten Versicherte kein Sterbegeld mehr. Der Staat entzieht sich verstärkt den bisherigen Pflichten sozialer Absicherung. Die sicherste finanzielle Absicherung erreichen Sie mit einer Sterbegeldversicherung. Wir arbeiten in diesem Bereich mit verschiedenen Lebensversicherungen sehr eng und sehr gut zusammen. Die Versicherung kann per Einmalzahlung oder mit geringen Monatsbeiträgen abgeschlossen werden. Grundsätzlich gilt: Je früher man vorsorgt, umso günstiger sind die Beiträge. Außerdem zeigen Vergleiche namhafter Institutionen, dass Lebensversicherungen und Sterbegeldversicherungen in den letzten Jahrzehnten immer eine deutlich bessere Rendite erwirtschaftet haben, als die vorgenannte Möglichkeit. Sterbegeldversicherungen können und dürfen nach derzeitiger Rechtsprechung vom Sozialamt nicht aufgelöst werden. Sollte sich in der Sterbegeldversicherung mehr Geld angesammelt haben, als für die Bestattung nötig ist, wird der verbleibende Betrag selbstverständlich an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Formen der Sterbegeldversicherung: Monats-, Jahres- oder Einmalzahlung. Eintrittsalter bis 80 Jahre.
Unser Urteil: Höchste Sicherheit und höchste Rendite